Seitenbereiche
Inhalt

Rundfunkgebühr Zweitwohnung

Rundfunkgebühren

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Urteil vom 18.7.2018 (Az. 1 BvR 1675/16, 1 BvR 981/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 745/17) die Rundfunkbeitragspflicht für Privatwohnungen und für den nicht privat genutzten Bereich für verfassungskonform erklärt. Das Grundgesetz würde der Erhebung von Beiträgen nicht entgegenstehen, die diejenigen an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung beteiligen, die von ihr – potenziell – einen Nutzen haben, so das Gericht. Auf einen Nutzerwillen oder der Tatsache, ob ein Rundfunkempfangsgerät vorgehalten wird, kommt es nicht an. Es reicht, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können. Daher darf die Erhebung der Rundfunkgebühren an das Innehaben einer Wohnung anknüpfen, da Rundfunk typischerweise dort genutzt wird. Ob dies im Einzelfall tatsächlich der Fall ist, ist unerheblich.

Zweitwohnung

Das BVerfG hat aber auch betont, dass Inhaber mehrerer Wohnungen nicht zwei- oder mehrfach mit den vollen Rundfunkgebühren belastet werden dürfen. Für die Möglichkeit privater Rundfunknutzung darf der Verbraucher nur insgesamt mit einem vollen Rundfunkbeitrag belastet werden. Das BVerfG hat den Gesetzgeber hier aufgefordert, bis zum 30.6.2020 eine Neuregelung zu treffen. Besitzer von Zweitwohnungen sind auf Antrag ab Verkündung des Urteils von einer weiteren Beitragspflicht zu befreien. Wurde in der Vergangenheit ein Rechtsbehelf gegen die Rundfunkgebühren für Zweitwohnungen gestellt, erfolgt auf Antrag eine rückwirkende Befreiung.

Stand: 27. August 2018

Bild: 3DarcaStudio - Fotolia.com

Über uns: Wir sind Steuerberater und Unternehmensberater mit langjähriger Erfahrung in der Region Chiemsee. An unserem Standort in Seebruck beraten wir unsere Mandanten zu allen Themen des Steuerrechts.

Kanzleileitung 3 -
Kanzleileitung 1 -
Kanzleileitung 2 -
Kanzleileitung 3 -
Kanzleileitung 1 -
Kanzleileitung 2 -
Kanzleileitung 3 -
Kanzleileitung 1 -
Kanzleileitung 2 -

Fenzl & Partner

Steuerberatungsgesellschaft mbB

Fenzl & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

Kanzlei in Seebruck

Fenzl & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB Fenzl & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

Haushoferstraße 18
83358 Seebruck
Deutschland

+49 8667 8888 75 info@fep-berater.de

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Starten Sie Ihre Karriere mit uns
und werden Sie Teil unseres Teams!

zu den offenen Stellen

OK