Seitenbereiche
Inhalt

Neues Verpackungsrecht

Verpackungsrecht

Seit dem 12.8.2026 gilt das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG, BGBl. I Nr. 207 vom 17.7.2026). Mit der Neufassung wurde das deutsche Verpackungsrecht an die neue EU-Verpackungsverordnung angepasst. Die wesentlichen steuerlich relevanten Neuerungen betreffen u. a. die Vollständigkeitserklärung sowie die neue Schulungspflicht für alle Wirtschaftsprüferinnen bzw. Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüferinnen bzw. Buchprüfer.

Vollständigkeitserklärung

§ 10 VerpackDG regelt die Prüfung der Vollständigkeitserklärung durch Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer. Gemäß den aktuellen Hinweisen der Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zur Prüfung der Vollständigkeitserklärung 2026 ist für das Bezugsjahr 2026 – wie für alle anderen Bezugsjahre auch – für jeden Hersteller nur eine Vollständigkeitserklärung zu prüfen und zu hinterlegen. 

Vorlagen beim Umweltbundesamt

§ 50 Abs. 5 Satz 2 VerpackDG regelt Einzelheiten zur dem Umweltbundesamt vorzulegenden Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers/vereidigten Buchprüfers über die ordnungsgemäße Ermittlung der Kosten und Ausgaben. Die Bescheinigungen sind u. a. für die Genehmigung des Gesamtumlageaufkommens erforderlich. 

Pflichtschulungen

Nach dem neuen Verpackungsrecht beschränken sich die Pflichtschulungen bei der ZSVR nicht wie bisher auf die Abteilung 1 des Prüferregisters, sondern erstrecken sich auch auf die Abteilung 2 und damit auf alle Berufsträgerinnen bzw. Berufsträger.

Stand: 27. September 2026

Bild: Nirusmee - stock.adobe.com

Über uns: Wir sind Steuerberater und Unternehmensberater mit langjähriger Erfahrung in der Region Chiemsee. An unserem Standort in Seebruck beraten wir unsere Mandanten zu allen Themen des Steuerrechts.

Kanzleileitung 3 -
Kanzleileitung 1 -
Kanzleileitung 2 -
Kanzleileitung 3 -
Kanzleileitung 1 -
Kanzleileitung 2 -
Kanzleileitung 3 -
Kanzleileitung 1 -
Kanzleileitung 2 -

Fenzl & Partner

Steuerberatungsgesellschaft mbB

Fenzl & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

Kanzlei in Seebruck

Fenzl & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB Fenzl & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

Haushoferstraße 18
83358 Seebruck
Deutschland

+49 8667 8888 75 info@fep-berater.de

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Das neue Mandantenportal!
Am 29.06.2026 stellen wir Ihnen das neue Mandantenportal -ADDISON Direkt- zur Verfügung.
Damit Sie sich schnell zurechtfinden, unterstützt Sie das integrierte In-App-Onboarding im Portal:
Beim ersten Aufruf neuer oder aktualisierter Funktionen startet automatisch eine kurze Einführung.

OK