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Belegvorlage für Steuererklärung 2017

Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurden entsprechende Vorschriften im Einkommensteuergesetz (EStG) und in der Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) abgeändert. Dies führte dazu, dass aus der bislang geltenden Belegvorlagepflicht eine weitestgehende Belegvorhaltepflicht geworden ist.

Belegvorhaltepflicht

Steuerpflichtige müssen erstmalig mit Abgabe ihrer Steuererklärung für 2017 keine Belege und/oder Aufstellungen mehr vorlegen. Stattdessen müssen die Belege von den Steuerpflichtigen vorgehalten und nur noch auf Anforderung übersandt werden.

Erstmalige Aufwendungen

Werden vom Steuerpflichtigen bestimmte Aufwendungen erstmals geltend gemacht, wird die Finanzverwaltung Belege für die geltend gemachten Aufwendungen verlangen. Im Übrigen dürften Steuerpflichtige nur noch in Ausnahmefällen Belege vorlegen müssen.

Stand: 25. April 2018

Bild: vizafoto - Fotolia.com

Über uns: Wir sind Steuerberater und Unternehmensberater mit langjähriger Erfahrung in der Region Chiemsee. An unserem Standort in Seebruck beraten wir unsere Mandanten zu allen Themen des Steuerrechts.

Foto: Segelboot -

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