Seitenbereiche
Inhalt

Arbeitszeitkonten als verdeckte Gewinnausschüttung

Guthabenkonten für Gesellschafter-Geschäftsführer

Verdeckte Gewinnausschüttung

Als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) gilt jede Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und sich auf den steuerpflichtigen Gewinn der Gesellschaft auswirkt. Weitere Voraussetzung ist, dass die Zuwendung nicht auf einem entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruht (R 36 Abs. 1 Satz 1 der Körperschaftsteuer-Richtlinien). Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in der Einrichtung von Arbeitszeit- oder Zeitwertkonten für den Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH eine verdeckte Gewinnausschüttung gesehen.

Abweichendes Aufgabenbild

Arbeitszeit bzw. Zeitwertkonten für einen Gesellschafter/Geschäftsführer sah der BFH als „nicht dem Aufgabenbild“ entsprechend an. Dies gilt unabhängig von der Art der Gutschrift. Im Streitfall war die Gutschrift während der Ansparphase nicht in Zeiteinheiten, sondern in Form eines Wertguthabens erfolgt (Urteil vom 11.11.2015, I R 26/15).

Minderung des Arbeitsentgelts

Bildet eine GmbH in gleich gelagerten Fällen Rückstellungen für Wertgutschriften auf einem Zeitwertkonto, führen diese bei der GmbH allerdings nur dann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, „wenn zeitgleich die Auszahlung des laufenden Gehalts des Gesellschafter-Geschäftsführers um diesen Betrag vermindert wird“, so der BFH. Der Senat hatte außerdem betont, dass für die Beurteilung des Vorliegens einer vGA eine „geschäftsvorfallbezogene“ Betrachtungsweise heranzuziehen ist.

Stand: 28. April 2016

Über uns: Wir sind Steuerberater und Unternehmensberater mit langjähriger Erfahrung in der Region Chiemsee. An unserem Standort in Seebruck beraten wir unsere Mandanten zu allen Themen des Steuerrechts.

Kanzleileitung 3 -
Kanzleileitung 1 -
Kanzleileitung 2 -
Kanzleileitung 3 -
Kanzleileitung 1 -
Kanzleileitung 2 -
Kanzleileitung 3 -
Kanzleileitung 1 -
Kanzleileitung 2 -

Fenzl & Partner

Steuerberatungsgesellschaft mbB

Fenzl & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

Kanzlei in Seebruck

Fenzl & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB Fenzl & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

Haushoferstraße 18
83358 Seebruck
Deutschland

+49 8667 8888 75 info@fep-berater.de

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Starten Sie Ihre Karriere mit uns
und werden Sie Teil unseres Teams!

zu den offenen Stellen

OK